• Leistungen des Bonuspartners
    Der Bonuspartner verpflichtet sich gegenüber den Inhabern der mainfrankencard zu den mit der Main-Post vereinbarten Vorteilsleistungen. Einschränkungen, soweit nicht anders vereinbart, dürfen nicht vorgenommen werden. Der Bonuspartner stellt die Main-Post von sämtlichen Ansprüchen frei, die wegen nicht erbrachten Leistungen des Partners erhoben werden. Die mainfrankencard gilt für den auf der Karte genannten Inhaber, sowie die mit ihm im Haushalt lebenden Familienmitglieder, auch wenn diese nicht den gleichen Familiennamen tragen.

  • Auszeichnung als Bonuspartner
    Der Bonuspartner verpflichtet sich, sich durch die zur Verfügung gestellten Werbemittel (Plakate oder Aufkleber) als Akzeptanzstelle auszuweisen. Der Bonuspartner verpflichtet sich, die eigene Homepage mit einem Link zur Domain www.mainfrankencard.de auszustatten. Die aktive Auszeichnung als Bonuspartner gehört zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren der mainfrankencard.

  • Werbekostenzuschuss
    Der Bonuspartner zahlt für die Beteiligung an der mainfrankencard einen jährlichen Werbekostenzuschuss von 30,- Euro. Dieser wird vom Bankkonto des Bonuspartners abgebucht. Wird vom Bonuspartner ein zusätzlicher Eintrag gewünscht (z. B. in einer zweiten Branchen-Kategorie), wird dieser zusätzlich mit 15,- Euro jährlich berechnet.

  • Dauer der Vereinbarung
    Die Vereinbarung wird wirksam, nachdem sie von der Main-Post schriftlich bestätigt wurde. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist jeweils zum 31.12. eines Jahres kündbar. Aus produktionstechnischen Gründen muss Ihre schriftliche Kündigung bis zum 31.08. desselben Jahres vorliegen. Eine außerordentliche Kündigung, wie z. B. bei Nichterfüllung von Bonusleistungen, bleibt von diesen Fristen unberührt.

  • Auftragnehmer / Vereinbarungspartner
    Auftragsnehmer ist die Main-Post GmbH, Sitz: Würzburg. Registergericht: AG Würzburg HRB 13376. Hausanschrift: Berner Straße 2, 97084 Würzburg. Geschäftsführer: David Brandstätter. USt-IdNr.: DE815263350. Oben Main-Post genannt.